Andreas Lynen D.O.® M.R.O.®
Osteopathie-Honorar
Honorar
Meine Vergütungssätze · Stand 1. April 2021
Honorar: je nach Aufwand 100 – 120,– € pro Behandlung.
Private Krankenkassen
Die Abrechnung erfolgt über die GebüH (Gebührenverordnung der Heilpraktiker), so dass diese auch in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sein sollte.
Fast alle privaten Krankenversicherungen enthalten diese in Ihrem Heilmittelkatalog. In diesem Falle können Sie von einer Erstattung von 80%-100% des Honorars ausgehen.
Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung (inkl. Heilpraktiker-Leistungen) können von einer Kostenübernahme zwischen 80 % und 100 % ausgehen.
Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten.
Wie erfahren Sie direkt hier drunter.
Kostenbeteiligung der Ersatzkassen
Aufgrund der Ausbildungsqualität und meiner Zugehörigkeit im Berufsverband der Osteopathen Deutschland (VOD), ist eine Abrechnung mit Ihrer Kasse reibungslos möglich.
Einige gesetzliche Krankenkassen verlangen eine ärztliche Empfehlung. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach, wie diese auszusehen hat.
Das osteopathische Honorar ist unabhängig von der jeweiligen Erstattungshöhe der gesetzlichen Krankenkasse.
Meine Behandlungskosten belaufen sich auf auf 100 – 120,– € je nach Aufwand. Erstattet Ihre Krankenkasse nicht den vollen Betrag, so sind die überschüssig anfallenden Kosten selber zu tragen.
So rechne ich ab:
Nach Erhalt der Rechnung, überweisen Sie das Honorar bitte umgehend auf das dort aufgeführte Konto.
Eine Übersicht der Krankenkassen, welche sich an den Kosten einer osteopathischen Behandlung beteiligen, finden Sie hier! (bitte anklicken)
Das Therapiezentrum im Kölner Süden
Die Unterstützung, die Sie jetzt brauchen:
Nun bei Medifit in Rodenkirchen – EMS-Ganzkörpertraining zur
Steigerung der Muskelkraft + Reduzierung des Körperfettanteils: